Elternzeit und Urlaub – das kann schwierig (und teuer) werden!
Elternzeit und Urlaub – das kann schwierig (und teuer) werden!
Elternzeit und Urlaub sind eine in vielerlei Hinsicht spannungsgeladene Kombination. Ganz abgesehen von praktischen, taktischen und psychologischen Fragen, die in diesem Spannungsfeld zwischen den Arbeitsvertragsparteien gerne aufkommen, kann man sich schnell auch rechtlich aufs Glatteis begeben …
Der Fall:
Eine vollzeitbeschäftigte Mutter war von 2015 bis einschließlich 2020 ohne Unterbrechung in Mutterschutz und Elternzeiten, sie kündigte das Arbeitsverhältnis zum 25.11.2020, dem Ende der zweiten Elternzeit. Sie hatte aus 2015 noch einen Urlaubstag, vertraglich standen ihr 29 Tage Urlaub pro Jahr zu. Und dann kam es für den Arbeitgeber ganz dicke: Sie forderte Urlaubsabgeltung für 146 Tage, das entsprach bei einer monatlichen Vergütung von € 3.700 brutto stolzen € 24.932,42.
Auf 146 Tage kam sie so: 1 Tag aus 2015, je 29 Tage für 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020.
Der Arbeitgeber wehrte sich mit Händen und Füßen, aber vergeblich. Er musste zahlen.