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15. August 2023

Elternzeit und Urlaub – das kann schwierig (und teuer) werden!

Elternzeit und Urlaub – das kann schwierig (und teuer) werden!

Elternzeit und Urlaub sind eine in vielerlei Hinsicht spannungsgeladene Kombination. Ganz abgesehen von praktischen, taktischen und psychologischen Fragen, die in diesem Spannungsfeld zwischen den Arbeitsvertragsparteien gerne aufkommen, kann man sich schnell auch rechtlich aufs Glatteis begeben …
 
Der Fall:
Eine vollzeitbeschäftigte Mutter war von 2015 bis einschließlich 2020 ohne Unterbrechung in Mutterschutz und Elternzeiten, sie kündigte das Arbeitsverhältnis zum 25.11.2020, dem Ende der zweiten Elternzeit. Sie hatte aus 2015 noch einen Urlaubstag, vertraglich standen ihr 29 Tage Urlaub pro Jahr zu. Und dann kam es für den Arbeitgeber ganz dicke: Sie forderte Urlaubsabgeltung für 146 Tage, das entsprach bei einer monatlichen Vergütung von € 3.700 brutto stolzen € 24.932,42.
Auf 146 Tage kam sie so: 1 Tag aus 2015, je 29 Tage für 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020.
 
Der Arbeitgeber wehrte sich mit Händen und Füßen, aber vergeblich. Er musste zahlen.

01. August 2023

Neues vom BSG zur SV-Pflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern

Neues vom BSG zur SV-Pflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern

das Bundessozialgericht hat seine Rechtsprechung zur Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern weiter verschärft.
Dies gilt sowohl für die Beurteilung von Tätigkeiten für die eigene GmbH als auch für die Beurteilung der Aktivitäten von Gesellschafter-Geschäftsführern von Ein-Personen-Kapitalgesellschaften für Dritte.
 
Der Reihe nach:
 
1. Tätigkeiten von Gesellschafter-Geschäftsführern für die eigene GmbH
Wie Sie aus unseren früheren Berichterstattungen wissen, gilt hier folgende Faustregel:
Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sind nur dann von der Sozialversicherungspflicht befreit, wenn sie zu mindestens 50 % an der Gesellschaft beteiligt sind.
Im Umkehrschluss heißt das: Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, die nur eine Beteiligung von 49 % haben, sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig.

24. Juli 2023

Das Meilenstein-Urteil des BAG zur Lohngleichheit ist da!

Das Meilenstein-Urteil des BAG zur Lohngleichheit ist da!

Die Aufregung war groß, als das Bundesarbeitsgericht am 16.02.2023 zugunsten einer Frau entschied, die schlechter bezahlt wurde als der vergleichbare männliche Kollege, weil dieser sein Gehalt besser verhandelt hatte.
Über die Pressemitteilung der Entscheidung hatten wir in unserem Newsletter vom 24.02.2023 berichtet und eine erste praktische Einordnung vorgenommen.
 
Ist das das Ende der Vertragsfreiheit? Das fragten sich viele.
 
Nun liegt die Entscheidung des BAG (Aktenzeichen 8 AZR 450/21) im Volltext vor.
Und in der Tat: Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Urteil die Vertragsfreiheit ein Stück weit eingeschränkt.
Die Begründung des Bundesarbeitsgerichts ist weder schwarz noch weiß. Vielmehr hat das Bundesarbeitsgericht sehr genau hingesehen und den konkreten Fall entschieden.
Dennoch hat das Urteil auch über den entschiedenen Einzelfall hinaus Bedeutung, weil es in Zukunft auch Arbeitgeber zwingt, genau hinzusehen, wenn es Gehaltsunterschiede zwischen den Geschlechtern geben soll.