Kehrtwende oder nicht? EuGH-Entscheidung zu Fehlern bei der Massenentlassungsanzeige
Kehrtwende oder nicht?
EuGH-Entscheidung zu Fehlern bei der Massenentlassungsanzeige
Arbeitgeber, die mehr als 20 Personen beschäftigen und sich von sechs (oder mehr) Beschäftigten trennen wollen, sind verpflichtet sich mit dem zuständigen Betriebsrat zu beraten (sog. Konsultationsverfahren) und die beabsichtigten Entlassungen der Arbeitsagentur anzuzeigen; und zwar bevor sie „Nägel mit Köpfen“ machen, also bevor sie Kündigungen aussprechen und/oder Aufhebungsvereinbarungen schließen.