Bürokratieentlastung – Neues Eckpunktepapier der Bundesregierung
Bürokratieentlastung – Neues Eckpunktepapier der Bundesregierung
Die Bundesregierung möchte „Bürokratieballast“ abschaffen und hat am vergangenen Freitag ein Eckpunktepapier beschlossen, in dem zahlreiche Maßnahmen zur Bürokratieentlastung aufgeführt sind. Geplant ist, das „Bürokratieentlastungsgesetz“ (BEG IV) schnell auf den Weg zu bringen und, so Justizminister Buschmann, „Bürokratie-Ballast in Höhe von 2,3 Milliarden Euro von den Schultern unserer Wirtschaft“ zu nehmen.
Für Arbeitgeber sind unter anderem folgende Punkte aus dem Eckpunktepapier interessant:
- Schriftformerfordernisse: Die elektronische Form (dazu sogleich) soll im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die Regelform werden. Deshalb sollen zahlreiche Schriftformerfordernisse soweit wie möglich aufgehoben werden. Auch soll der Rechtsverkehr für die Wirtschaft sowie für Bürgerinnen und Bürger vereinfacht und weitmöglichst digitalisiert werden.