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21. Juni 2023

Aktuelles vom BAG zu Sonderzahlungen – Teil 1 Die Tücken des Freiwilligkeitsvorbehalts

Aktuelles vom BAG zu Sonderzahlungen – Teil 1
Die Tücken des Freiwilligkeitsvorbehalts

Sonderzahlungen wie z. B. ein jährlicher Bonus, ein Weihnachts- oder Urlaubsgeld o. ä. sind beliebt, in rechtlicher Hinsicht aber mit vielen Haken und Ösen behaftet.
 
Zwei aktuelle Urteile des Bundesarbeitsgerichts belegen das. Die Urteile sind eine Mahnung an alle Unternehmen, auf eine „saubere“ Vertragsgestaltung zu achten.
In unserem heutigen Teil 1 geht es um die Tücken des Freiwilligkeitsvorbehalts, in Teil 2 wird es um die Kürzungsmöglichkeiten von Sonderzahlungen mit Leistungsbezug gehen.
 
In wirtschaftlich unsicheren Zeiten sind Sonderzahlungen en vogue, die unter einen Freiwilligkeitsvorbehalt gestellt werden. Denn mehr „Beinfreiheit“ als durch einen Freiwilligkeitsvorbehalt können Unternehmen nicht haben. Schließlich können Unternehmen bei einem Freiwilligkeitsvorbehalt jedes Jahr aufs Neue entscheiden, ob sie die Sonderzahlung gewähren oder aber nicht.
Und damit der Verwaltungsaufwand in Unternehmen möglichst gering ist, werden Freiwilligkeitsvorbehalte oft schon in Arbeitsverträgen verankert.
 
Das Problem aber ist: