Unwirksame Versetzungsklauseln: Doppeltes Leid für Arbeitgeber
Arbeitgeber sind durch unwirksame Versetzungsklauseln gleich in doppelter Hinsicht bestraft, wie das gerade veröffentlichte Urteil des Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vom 16.12.2021 (Az.: 10 Sa 663/21) deutlich macht.
In dem Fall ging es um folgende sehr praxisrelevante Problematik:
Der Arbeitgeber führte einen Personalabbau durch. Hintergrund des Personalabbaus war die Einstellung des Vertriebs einer ganz bestimmten Marke.