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Einladung zu unserem Online-Workshop am 24.08.2023 mit dem Titel „Aktuelles zum Urlaub und zur Urlaubsberechnung“

Wie Sie aus unseren Newslettern wissen, haben die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts dafür gesorgt, dass das Thema Urlaub und Urlaubsberechnung immer komplizierter wird.
Aus unserer anwaltlichen Tätigkeit wissen wir, dass sich viele Unternehmen mit dem Thema schwertun. Nicht nur das - Urlaube werden teils auch falsch berechnet.

Grund genug, Sie mit der aktuellen Rechtsprechung und dem, was daraus für die „Urlaubspraxis“, die Vertragsgestaltung und die Berechnung von Urlaubstagen folgt, vertraut zu machen.
 
Wir laden Sie daher herzlich zu unserem Online-Workshop am 24.08.2023 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr ein.
 
Das sind die Themen, die wir mit Ihnen am 24.08.2023 besprechen möchten:

1)    Gesetzlicher Mindesturlaub und vertraglicher Mehrurlaub – warum eine Unterscheidung wichtig ist

2)    Berechnung von Urlaubsansprüchen bei unterjährigem Ein- und Austritt

  • Wann erwerben Beschäftige erstmals den vollen Urlaubsanspruch und was ist bis dahin? - Berechnungsbeispiele
  • Bruchteile – muss ich runden? Wie?
  • Urlaub beim Altarbeitgeber und Anrechnung


3)    Die Kürzung von Urlaubsansprüchen

  • Wann dürfen Sie Urlaubsansprüche kürzen und wann nicht?
    Krankheit, Pflegezeit, Elternzeit, Mutterschutz
  • Wie kürzt man richtig? Zeitpunkt und Form


4)    Verfall oder Übertragung ins Folgejahr - die neue Initiativlast

  • Was heißt Initiativlast?
  • Wie können Sie Ihre Initiativlast erfüllen? Formulierungsvorschlag.
  • Wann sollten Sie Ihrer Initiativlast idealerweise nachkommen?
  • Was passiert, wenn Sie das alles nicht tun? Oder anders gefragt: Wie wirkt sich Untätigkeit auf den Verfall von Urlaubsansprüchen aus?


5)    Wie berechnen Sie Urlaubsansprüche bei langer Krankheit?

  • Beschäftigte sind vor Ablauf des 31.03. des übernächsten Jahres wieder gesund
  • Die Erkrankung dauert länger als bis zum 31.03. des übernächsten Jahres


6)    Grundsätzliches zur Urlaubsabgeltung

  • Ausgleich in Geld – was muss ausgeglichen werden?


7)    Was gilt für die Verjährung von Urlaubsansprüchen?

8)    Was gilt für den Verfall und die Verjährung der finanziellen Urlaubsabgeltung?

Im Anschluss an die Veranstaltung erhalten Sie eine Präsentation als Zusammenfassung des Besprochenen mit Beispielen und Formulierungsvorschlägen.
 
Die Kosten für den Workshop inkl. Präsentation betragen EUR 210,00 + USt.
 
Anmeldungen nehmen wir gerne unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder 0221/944036-0 entgegen.
Gerne können Sie sich auch direkt auf unserer Homepage anmelden, und zwar hier.
 
Über eine rege Teilnahme würden wir uns sehr freuen.
 
Herzlichen Dank für Ihr Interesse und herzliche Grüße
 
Ihr Team der Steinberg Seminare GbR

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