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07. Januar 2021

Corona-Update am 07.01.2021

Corona-Update am 07.01.2021

Die Corona-Pandemie lässt uns auch im neuen Jahr nicht los.

1. Der Corona-Beschluss der Videoschaltkonferenz am 05.01. ist da

Die Medien haben ja schon über das Ergebnis der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsident:innen berichtet.
Den offiziellen Beschluss über die neuen Corona-Regeln können Sie hier nachlesen.

Ziffer 10. des Beschlusses enthält eine neue Regelung, die für berufstätige Eltern wichtig ist. Danach wird es nämlich auch für die "coronabedingte" Betreuung von Kindern Kinderkrankengeld geben.
Wörtlich heißt es in dem Beschluss:

"[...] Deshalb wird der Bund gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde."

Betroffene Eltern werden sich nun fragen, wann sie für die pandemiebedingte Betreuung ihrer Kinder Verdienstausfall nach § 56 Abs. 1 a und Abs. 2 des Infektionsschutzgesetzes und wann Kinderkrankengeld bekommen.

Die Antwort hängt davon ab: Wenn Schulen geschlossen sind oder Kinder in Quarantäne müssen (weil beispielsweise der Lehrer positiv getestet wurde) gibt es die Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz; wenn die Kita oder Schule nach wie vor ein Betreuungsangebot macht, gibt es Kinderkrankengeld.

Aus dem Beschluss geht allerdings nicht hervor, wie das Verhältnis zwischen der vom Arbeitgeber zu leistenden Entgeltfortzahlung nach § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches und der Zahlung des Kinderkrankengeldes in diesen Fällen ist.