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04. Oktober 2022

Aktuelle Rechtsprechung zum Urlaub – ein Überblick

Aktuelle Rechtsprechung zum Urlaub – ein Überblick

Die aktuellen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Verfall und der Verjährung von Urlaubsansprüchen haben zu einer gewissen Verunsicherung geführt. 

Gerne wollen wir die unterschiedlichen Entscheidungen daher anhand eines Beispiels transparent zusammenfassen:

Mitarbeiter M hat einen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen / Jahr. Am 01.07.2018 wird M krank. Zu diesem Zeitpunkt hat er für das Jahr 2018 noch keinen Urlaub in Anspruch genommen, Resturlaubsansprüche aus 2017 bestehen aber auch nicht mehr; es bleiben also 20 Tage offen. 

Ein Schreiben, in dem die Beschäftigten aufgefordert werden, den ihnen individuell zustehenden Urlaub rechtzeitig in Anspruch zu nehmen, gibt es in dem Unternehmen nicht.

In den Jahren 2019, 2020 und 2021 bleibt M krank, erst am 01.10.2022 wird er wieder gesund.

Es stellt sich also die Frage, wie viele Urlaubstage M (noch) zustehen.