Skip to main content
Blog durchsuchen

Blog

14. Dezember 2022

Die digitale AU

Die digitale AU 
Was sich zum 01.01.2023 ändert – und was nicht

Zum 01.01.2023 ist es endlich so weit: Der „gelbe Schein“ wird digital.
Was das bedeutet und wie sich die digitale AU auf die betriebliche Praxis auswirkt, dazu gibt es einige Missverständnisse, mit denen wir heute aufräumen wollen.
 
Das Wichtigste vorab: Bei der Änderung in § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes geht es lediglich um die Befreiung von der Vorlagepflicht der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU).
Die für Arbeitgeber viel wichtigere Anzeigepflicht ist davon ebenso wenig betroffen wie die Pflicht, das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen.
 
Das heißt konkret, dass Beschäftigte weiterhin

  • unverzüglich Bescheid geben müssen, dass sie nicht arbeiten können und wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich dauert (Anzeigepflicht) und
     
  • nachweisen müssen, dass sie aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeitsfähig sind (Nachweispflicht).