Wann müssen Bewerberinnen eine Schwangerschaft offenbaren?
Wann müssen Bewerberinnen eine Schwangerschaft offenbaren?
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat sich in seinem gerade veröffentlichten Urteil vom 26.01.2022 (Az.: 3 Sa 1087/21) mit der praxisrelevanten Frage beschäftigt, wann Bewerberinnen eine Schwangerschaft offenbaren müssen.
1. Das Landesarbeitsgericht Hamm hat hierauf folgende Antworten gegeben:
Bei „unbefristeten“ Einstellungen besteht nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts keine Pflicht, eine Schwangerschaft zu offenbaren. Begründung: Die durch den Mutterschutz bedingten Einschränkungen der Beschäftigung sind nur vorübergehender Natur und fallen bei einem auf Dauer angelegten Arbeitsverhältnis nicht ins Gewicht.