Homeoffice und Testangebote durch AG nicht zwingend
Homeoffice und Testangebote durch AG nicht zwingend
Schlag auf Schlag gibt es Neues zum Thema Arbeitsschutz und Corona – deshalb hier der aktuellste Stand:
Der gestern aktualisierte Entwurf der SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung ist – aus Arbeitgebersicht – deutlich entschärft. Die aktuelle Fassung, die Sie hier finden, zeigt sich nicht nur beim Homeoffice, sondern auch bei Testangeboten milder als der Vorentwurf, denn beides ist nicht mehr (unabhängig von Inzidenz und Gefährdungsbeurteilung) zwingend, sondern „nur noch“ Teil eines möglichen Maßnahmenkatalogs für ein betriebliches Hygienekonzept: