BAG neu: Welche Zahlungsverpflichtungen sind bei einer krankheitsbedingten Kündigung zu berücksichtigen?
BAG neu: Welche Zahlungsverpflichtungen sind bei einer krankheitsbedingten Kündigung zu berücksichtigen?
Bei einer krankheitsbedingten Kündigung müssen kurz gesagt 3 grundsätzliche Voraussetzungen erfüllt sein, als da sind:
- Die/der Beschäftigte muss eine negative Gesundheitsprognose haben.
- Die Arbeitsunfähigkeit muss die betrieblichen Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigen.
- Die bei jeder Kündigung durchzuführende allgemeine Interessenabwägung muss zulasten der/des Beschäftigten ausgehen.
Das gerade im Volltext veröffentlichte Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22.07.2021 (Az.: 2 AZR 125/21) befasst sich mit der 2. Voraussetzung, also der Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen des Arbeitgebers durch die Erkrankung der/des Beschäftigten.