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03. Februar 2022

12 Euro Mindestlohn ab dem 01.10.2022 – Was tun?

12 Euro Mindestlohn ab dem 01.10.2022 - Was tun?

Die neue Bundesregierung will ihre Ankündigung wahrmachen, den Mindestlohn auf 12 Euro anzuheben. Nach einem Gesetzesentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sollen die 12 Euro / Stunde schon ab dem 01.10.2022 Realität werden.
 
Das würde im Jahr 2022 folgende Mindestlöhne bedeuten:

  • 9,82 Euro vom 01.01. bis zum 30.06.2022 (steht schon fest)
  • 10,45 Euro ab dem 01.07.2022 (steht schon fest) und
  • 12 Euro ab dem 01.10.2022 (ist in Planung).

Gleichzeitig soll die Minijob-Grenze (s.g. Geringfügigkeitsgrenze) ab dem 01.10.2022 von 450 Euro auf 520 Euro erhöht werden. Wenn man bedenkt, dass etliche Arbeitgeber gerade bei Minijobbern ein Mindestlohn-Thema haben, kommt die geplante Anhebung der Verdienstgrenze natürlich nicht von ungefähr.Beachten Sie aber, dass die Einkommensgrenze für Familienversicherte im Jahr 2022 bei 470 Euro liegt. Die frühere Ausnahme, nach der Familienversicherte mehr als ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße verdienen können, sofern es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt, ist 2020 aufgehoben worden. Ob eine solche Ausnahme mit Blick auf die Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze wieder eingeführt wird, ist noch nicht bekannt.
 
Heute soll es darum gehen, wie Arbeitgeber sich auf die Erhöhung des Mindestlohns vorbereiten können:

28. Januar 2022

Corona-Update: Änderungen der Gültigkeitsdauer des Genesenenstatus und zur Johnson & Johnson-Impfung – Arbeitgeber müssen ihre 3G-Kontrolle anpassen

Corona-Update: Änderungen der Gültigkeitsdauer des Genesenenstatus und zur Johnson & Johnson-Impfung – Arbeitgeber müssen ihre 3G-Kontrolle anpassen

Einige Änderungen der letzten Tage geben uns Anlass für ein Corona-Update, um Sie auf den neuesten Stand zu bringen.

Genesenenstatus nur noch 3 Monate anstelle von 6 Monaten gültig

Die Gültigkeitsdauer des Genesenenstatus wurde von 6 auf 3 Monate (bzw. 90 Tage) reduziert. Bei der konkreten Berechnung muss man aber etwas genauer hinschauen.

So rechnen Sie richtig:

  • Der Test (PCR), mit dem das Virus nachgewiesen wurde, muss mindestens 28 Tage in der Vergangenheit liegen.
  • Die 90 Tage Gültigkeit beginnen ebenfalls am Tag der Testabnahme.
  • Im Ergebnis führt das dazu, dass die Gültigkeitsdauer auf die Tage 28 bis 90 nach dem Test beschränkt ist und folglich lediglich 62 Tage (also etwa zwei Monate) beträgt.

Dies hat auch Auswirkungen auf die Kontrolle von 3G am Arbeitsplatz. Arbeitgeber haben jetzt – je nachdem, wie sie die Kontrolle durchführen bzw. durchgeführt haben – folgende To-dos:

26. Januar 2022

Erstes Urteil des BAG zur Brückenteilzeit

Erstes Urteil des BAG zur Brückenteilzeit

Seit Anfang 2019 gibt es die sogenannte Brückenteilzeit, die in § 9a Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt ist. Nun hat sich das Bundesarbeitsgericht erstmals mit dieser Vorschrift befasst. 

Zur Erinnerung: Die Brückenteilzeit erlaubt es Beschäftigten, ihre Arbeitszeit bloß befristet zu verringern. Sind die formalen Voraussetzungen erfüllt, kann der Arbeitgeber die befristete Teillzeit bzw. Brückenteilzeit nur ablehnen, wenn er ausreichende betriebliche Gründe für seine Ablehnung hat.

Für die Brückenteilzeit gelten in vielerlei Hinsicht die Vorgaben für die unbefristete Teilzeit nach § 8 TzBfG; dementsprechend verweist § 9a TzBfG an vielen Stellen auf die Regelungen in § 8 TzBfG.

Allerdings gibt es auch Unterschiede zwischen beiden Teilzeiten.