03. Februar 2022
12 Euro Mindestlohn ab dem 01.10.2022 - Was tun?
Die neue Bundesregierung will ihre Ankündigung wahrmachen, den Mindestlohn auf 12 Euro anzuheben. Nach einem Gesetzesentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sollen die 12 Euro / Stunde schon ab dem 01.10.2022 Realität werden.
Das würde im Jahr 2022 folgende Mindestlöhne bedeuten:
- 9,82 Euro vom 01.01. bis zum 30.06.2022 (steht schon fest)
- 10,45 Euro ab dem 01.07.2022 (steht schon fest) und
- 12 Euro ab dem 01.10.2022 (ist in Planung).
Gleichzeitig soll die Minijob-Grenze (s.g. Geringfügigkeitsgrenze) ab dem 01.10.2022 von 450 Euro auf 520 Euro erhöht werden. Wenn man bedenkt, dass etliche Arbeitgeber gerade bei Minijobbern ein Mindestlohn-Thema haben, kommt die geplante Anhebung der Verdienstgrenze natürlich nicht von ungefähr.Beachten Sie aber, dass die Einkommensgrenze für Familienversicherte im Jahr 2022 bei 470 Euro liegt. Die frühere Ausnahme, nach der Familienversicherte mehr als ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße verdienen können, sofern es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt, ist 2020 aufgehoben worden. Ob eine solche Ausnahme mit Blick auf die Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze wieder eingeführt wird, ist noch nicht bekannt.
Heute soll es darum gehen, wie Arbeitgeber sich auf die Erhöhung des Mindestlohns vorbereiten können: