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02. März 2022

Urlaub während einer Corona-Quarantäne muss nicht nachgewährt werden!

Urlaub während einer Corona-Quarantäne muss nicht nachgewährt werden!

In unseren bisherigen Berichterstattungen hatten wir u. a. über die Pressemitteilung des Urteils des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 15.10.2021 (Az.: 7 Sa 857/21) berichtet, das entschieden hatte:

Müssen Beschäftigte während des Urlaubs in Quarantäne, haben sie Pech gehabt. Denn Urlaub kann man auch während der Quarantäne machen.

Nun liegt das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf im Volltext vor.

Und in den Entscheidungsgründen haben sich die Düsseldorfer Landesarbeitsrichter sehr viel Mühe gegeben, ihre Entscheidung zu begründen.
Die wesentlichen Feststellungen möchten wir in gewohnter Manier für Sie auf den Punkt bringen:

24. Februar 2022

Update Minijobs, Mindestlohn und Aufzeichnung von Arbeitszeiten

Update Minijobs, Mindestlohn und Aufzeichnung von Arbeitszeiten

Die Bundesregierung hat gestern ihren Gesetzesentwurf zur Erhöhung des Mindestlohns auf EUR 12 ab dem 01.10.2022 sowie zur Neuregelung von Minijobs und Midijobs auf den Weg gebracht. Den Gesetzesentwurf finden Sie hier.

Über die Änderungen beim Minijob hatten wir bereits in unserem Newsletter vom 23.02.2022 berichtet. Und eventuelle Kompensationsmöglichkeiten für die Erhöhung des Mindestlohns auf EUR 12 können Sie in unserem Newsletter vom 03.02.2022 nachlesen.

Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag ist davon auszugehen, dass das Gesetz so beschlossen werden wird. Auch darüber werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Was noch wichtig ist:

23. Februar 2022

Adieu € 450 – die neue „Geringfügigkeitsgrenze“ kommt!

Adieu € 450 – die neue „Geringfügigkeitsgrenze“ kommt!

Seit nunmehr fast 10 Jahren beträgt die monatliche Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigte € 450. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass es aus zwei Gründen Änderungsbedarf gibt: Zum einen wegen der kontinuierlich gestiegenen Löhne und Gehälter, die eine Anhebung der „Minijob-Grenze“ überfällig machen. Und zum anderen wegen des Mindestlohns und der anstehenden Erhöhungen. Da sich die Vergütung der meisten Minijobber:innen auf Mindestlohnniveau bewegt, musste nämlich bei jeder Erhöhung geprüft werden: Muss der Arbeitsvertrag geändert werden, weil durch die Erhöhung des Mindestlohns bei der vereinbarten Arbeitszeit die Entgeltgrenze überschritten wird?
 
Diese Prüfung soll künftig entfallen – es soll eine flexible Geringfügigkeitsgrenze kommen! Das Bundeskabinett will den Gesetzesentwurf heute auf den Weg bringen.