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Homeoffice für alle im nächsten Corona-Winter?
Studien sagen Nein und FDP wohl auch

In unserem Newsletter vom 26.08.2022 hatten wir Ihnen den Entwurf des Bundesarbeitsministeriums für eine neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vorgestellt.
Der Entwurf sieht u. a. eine vom 01.10.2022 bis zum 07.04.2023 befristete inzidenz- und gefährdungsunabhängige Homeoffice-Angebotspflicht für Arbeitgeber vor. Mittlerweile liegt uns der Gesetzesentwurf inkl. Begründung vor. Die Unterlage finden Sie hier.

In der Begründung erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, wann Arbeitgeber aus zwingenden betrieblichen Gründe von der Homeoffice-Pflicht befreit sind:
 
Wenn zwingende betriebliche Gründe entgegenstehen, kann von einer Verlagerung dieser Tätigkeiten abgesehen werden. Solche betriebsbedingten Gründe können vorliegen, wenn die Betriebsabläufe sonst erheblich eingeschränkt würden oder gar nicht aufrechterhalten werden könnten. Beispiele können sein: mit einer Bürotätigkeit verbundene Nebentätigkeiten wie die Bearbeitung und Verteilung der eingehenden Post, die Bearbeitung des Wareneingangs und Warenausgangs, Schalterdienste bei weiterhin erforderlichen Kunden- und Mitarbeiterkontakten, Materialausgabe, Reparatur- und Wartungsaufgaben (zum Beispiel IT-Service), Hausmeisterdienste und Notdienste zur Aufrechterhaltung des Betriebes, unter Umständen auch die Sicherstellung der Ersten Hilfe im Betrieb. Auch können besondere Anforderungen des Betriebsdatenschutzes und des Schutzes von Betriebsgeheimnissen gegen die Ausführung von Tätigkeiten im Homeoffice sprechen.“
 
In der Begründung sagt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales außerdem, was es zur „bedingungslosen“ Rückkehr zur Homeoffice-Pflicht bewogen hat, nämlich die guten Erfahrungen.
In Anbetracht von mittlerweile vorliegenden Studien hätte man vom dem Ministerium allerdings mehr als eine solche pauschale Aussage erwarten dürfen.

Nach dem Ergebnis der Studie „Mittelstand und Mobile Work“ ist ein Homeoffice-Angebot an alle nämlich keine gut funktionierende Selbstverständlichkeit.
Laut dem Ergebnis dieser Studie haben sich viele Mittelständler sogar über mangelnde Produktivität und Kreativität im Homeoffice beklagt. Freilich dürfen solche Aussagen die Weiterentwicklung von Digitalisierung und Mitarbeiterzufriedenheit nicht gefährden. Man darf sie aber auch nicht unter den Teppich kehren, denn auch in der neuen Arbeitswelt ist nicht alles schwarz und weiß.

Außerdem ist laut Bericht des Sachverständigenausschusses zu bedenken, dass einige Maßnahmen, darunter die Homeoffice-Angebotspflicht, in ihrer Auswirkung bestimmte Gruppen besonders betroffen haben. Zu denken ist hier insbesondere an berufstätige Mütter, vgl. S. 106 ff.,108 des Berichts. Der Sachverständigenausschuss empfiehlt daher, Pandemiemaßnahmen in Zukunft einem gender budgeting zu unterziehen, damit staatliche Leistungen gerechter auf die Geschlechter verteilt werden können. Außerdem, so der Sachverständigenausschuss weiter, dürfen die Folgen von Pandemie und Maßnahmen nicht einseitig zu Lasten von Frauen und kleinen Kindern gehen. Deshalb gelte es, den gender impact der Pandemiepolitik zu bestimmen und auszugleichen.

Alles gute Gründe also, sich das Homeoffice für alle nochmal zu überlegen.


Wie soeben berichtet wird, soll die FDP Herrn Heil die Homeoffice-Angebotspflicht auf der Klausurtagung in Meseberg ausgeredet und auf eine "Kann-Regelung" reduziert haben.

Da Homeoffice ein heißes Thema bleibt, laden wir Sie herzlich ein, uns mitzuteilen, was Sie darüber denken.

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