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Der Paukenschlag aus Erfurt

Wie gerade berichtet wird, hat das Bundesarbeitsgericht heute ein weitreichendes Grundsatzurteil gefällt und entschieden:

Aufgrund des "Stechuhr-Urteils" des Europäischen Gerichtshofs (Az.: C-55/18) sind deutsche Arbeitgeber schon jetzt verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten aufzuzeichnen.

Die Folgen des "Stechuhr-Urteils" des Europäischen Gerichtshofs für das deutsche Arbeitszeitrecht sind bekanntlich umstritten.
Die Mehrheit der Juristen war bislang eigentlich der Auffassung, dass erst der Gesetzgeber aktiv werden müsse, um dem Urteil Rechnung zu tragen.
Nur wenige haben die Meinung vertreten, dass aufgrund dieses Urteils schon jetzt eine Aufzeichnungspflicht im Sinne einer europarechtskonformen Auslegung in das deutsche Arbeitszeitrecht hineinzulesen sei. Dieser Meinung scheint sich das Bundesarbeitsgericht nun angeschlossen zu haben.

Sobald die offizielle Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vorliegt, werden wir unsere Berichterstattung aufgrund der enormen Auswirkungen der Entscheidung auf die betriebliche Praxis fortsetzen.

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