Der Unfallversicherungsschutz gilt auch für einen Probearbeitstag
BSG neu: Der Unfallversicherungsschutz gilt auch für einen Probearbeitstag
Viele Unternehmen möchten ihre Bewerber heutzutage gerne erstmal an einem Probearbeitstag testen. Unklar war bisher, ob Bewerber an einem solchen Probearbeitstag in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind.