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Sturm im Arbeitsrecht

Draußen stürmt es, und besorgte Beschäftigte und Arbeitgeber fragen sich, was das für den morgigen Arbeitstag bedeutet.
Kurz und knapp möchten wir Ihnen das Wichtigste mit auf den Weg geben:
 
Auch bei Sturm gilt der Grundsatz: Das Wegerisiko tragen die Beschäftigten. 
Bleiben Betroffene wegen des Sturms der Arbeit fern, insbesondere weil sie nicht zur Arbeit fahren können (z. B. bei Zugausfällen) oder es zu gefährlich ist, entfällt für diesen Tag der Anspruch auf Vergütung, sofern eine Tätigkeit im Homeoffice nicht möglich ist.

Anders ist es dann, wenn Sie Ihren Betrieb ganz oder teilweise wegen des Sturms vorübergehend stilllegen müssen, z. B. weil Außenarbeiten unmöglich oder zu gefährlich sind. Dann behalten die betroffenen Beschäftigten ihren Vergütungsanspruch auch ohne Arbeitsleistung, weil Sie als Arbeitgeber das sogenannte Betriebsrisiko tragen.
 
Und was gilt, wenn dann auch noch – wie bereits für NRW bekanntgegeben – die Schulen schließen?

 Hier müssen Sie zwischen der Arbeitsbefreiung einerseits und dem Anspruch auf die Vergütung andererseits unterscheiden:

  • Wenn das Kind noch der Betreuung bedarf (i. d. R. gilt das für Kinder unter 12 Jahren) und nicht anderweitig betreut werden kann, darf eine erziehungsberechtigte Person zur Betreuung zu Hause bleiben.
  • Ob der Arbeitgeber diesen Tag auch dann vergüten muss, wenn eine Homeoffice-Tätigkeit nicht möglich ist, hängt in der Regel davon ab, ob die Bestimmung des § 616 BGB im Arbeitsvertrag wirksam abbedungen wurde. Ist das der Fall, haben die Betroffenen keinen Anspruch auf Vergütung; fehlt eine solche Regelung, muss die Vergütung gezahlt werden. Die aufgrund der Pandemie erweiterten Regelungen zum sog. Kinderkrankengeld in § 45 SGB V helfen betroffenen Eltern nicht weiter, da davon nur Schul- und KiTa-Schließungen aus Gründen des Infektionsschutzes erfasst sind.

Soviel zu den allgemeinen Grundsätzen. Bitte beachten Sie, dass in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen abweichende Regelungen vorgesehen sein können.
 
Kommen Sie gut und sicher durch den Sturm.

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