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Corona-Update: Die neue Einreiseverordnung

Noch gerade rechtzeitig zur Sommerferien- und Reisezeit wurde die neue Einreiseverordnung inklusive der lange diskutierten erweiterten Testpflichten für Urlaubsrückkehrer verabschiedet. Wie gewohnt möchten wir gerne für Sie die wichtigsten Neuregelungen zusammenfassen. Den ganzen Verordnungstext können Sie hier nachlesen.

Aber nun in Kürze. Folgendes gilt seit dem 01.08.2021:

  • Es gibt nur noch zwei Kategorien der Risikogebiete: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. Das „einfache“ Risikogebiet gibt es nicht mehr.
  • Alle Einreisenden ab 12 Jahren, die aus einem Risikogebiet per Zug, Auto, Bus, Schiff oder Flugzeug nach Deutschland kommen, müssen ihre Einreise digital anmelden.
  • Reisende aus einem Hochrisikogebiet trifft zudem eine Nachweispflicht, d. h. sie müssen entweder einen negativen Test oder ihren Genesenen- oder Impfstatus nachweisen können.
  • Außerdem müssen sich nichtgeimpfte oder -genesene Rückkehrer aus Hochrisikogebieten 10 Tage in Quarantäne begeben. Nach 5 Tagen können sie sich „freitesten“ lassen.
  • Für Reisende aus einem Virusvariantengebiet bestehen strengere Regeln:
    - Sie trifft auch eine Nachweispflicht, allerdings reicht hier der Impf- oder Genesenennachweis nicht aus, d. h. es muss zusätzlich ein negativer Test vorgelegt werden.
    - Außerdem besteht die Pflicht zur 14-tägigen Quarantäne, und zwar für alle – egal ob geimpft, genesen oder nicht. Diese Quarantäne kann derzeit auch nicht verkürzt werden.

Eine anschauliche Übersicht dieser Regelungen des Bundesgesundheitsministeriums finden Sie hier.

Die neuen Regelungen gelten bis Ende des Jahres; die Vorschriften zur Quarantänepflicht erst einmal nur bis zum 30.09.2021.
 
Wie immer halten wir Sie natürlich über alle wichtigen Neuerungen auf dem Laufenden.

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