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Arbeitsrechtliches Update zur Corona-Krise vom 16.03.2021

Es ist mal wieder an der Zeit für ein Update zur Corona-Krise aus arbeitsrechtlicher Sicht.

Corona-Arbeitsschutzverordnung bis zum 30.04.2021 verlängert
Das Bundeskabinett hat letzte Woche entschieden, die ursprünglich bis zum 15.03.2021 befristete SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bis Ende April zu verlängern. Die Änderungsverordnung finden Sie hier. Wesentlich Neues ergibt sich daraus nicht: Die bisherigen Regelungen wurden beibehalten und neben einigen redaktionellen Anpassungen wurde nur die Pflicht der Arbeitgeber zur Erstellung eines Hygienekonzepts ausdrücklich betont. Zur Erstellung des Hygienekonzepts verweist die Verordnung insbesondere auf die "branchenbezogenen Handlungshilfen der Unfallversicherungsträger". Eine ausführliche Excel-Übersicht der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung mit Verweisen zu diesen Handlungshilfen der einzelnen Versicherungsträger können Sie hier abrufen.

Die zunächst angekündigte bundesweite Verpflichtung zur Bereitstellung von kostenlosen Selbsttests für Mitarbeiter:innen durch den Arbeitgeber hat schließlich doch nicht den Weg in die Verordnung gefunden. Allerdings hat z. B. Sachsen eine solche Pflicht nun auf Landesebene in seine allgemeine Corona-Schutzverordnung aufgenommen. Es bleibt abzuwarten, ob andere Länder nachziehen oder doch noch eine bundeseinheitliche Regelung kommt.
 
Geplante Verlängerung der erleichterten Kurzarbeit

Außerdem hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil angekündigt, dass die erleichterten Voraussetzungen für die Beziehung von Kurzarbeitergeld ebenfalls verlängert werden sollen. Schon jetzt gelten diese zwar bis Ende 2021, allerdings nur für Betriebe, die bis zum 31.03.2021 mit der Kurzarbeit begonnen haben. Diese Frist soll nun auf Ende Juni verschoben werden. Einen entsprechenden Verordnungsentwurf möchte der Bundesarbeitsminister noch diesen Monat vorlegen.

Falls Sie die aktuellen Fristen und Regelungen rund ums Thema Kurzarbeitergeld noch einmal nachlesen möchten, können Sie dies in unserem Newsletter vom 17.09.2020 tun.

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