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Der Entwurf zur "Home-Office-Verordnung" ist da!

Kurz nachdem wir unser aktuelles Update zur Corona-Krise verschickt haben, wurde nun auch die dort besprochene „Corona-Arbeitsschutzverordnung“ veröffentlicht. Den Verordnungstext im Entwurf können Sie hier abrufen. Die meisten Punkte, die wir in unserem vorangegangenen Newsletter erörtert haben, sind nun auch so in der Verordnung wiederzufinden.
 
Folgendes wurde letztlich aber doch nicht umgesetzt:

Die in der Verordnung genannten Regeln zur Arbeit im Home-Office und weiteren Schutzmaßnahmen gelten nicht erst ab einer Inzidenzzahl von 50/100.000 Einwohner:innen, sondern unabhängig vom aktuellen Infektionsgeschehen. Hintergrund wird vermutlich sein, dass die Inzidenzzahlen im Moment ohnehin konstant über dem Wert von 50 liegen und sich das bis zum 15.03.2021 (bis dahin ist die Verordnung befristet) wohl auch nicht grundlegend ändern wird.

Ein generelles Verbot zur Nutzung von Kantine und Pausenräumen sieht die Verordnung ebenfalls nicht ausdrücklich vor. Dort sind die Schutzmaßnahmen aber natürlich trotzdem so gut wie möglich umzusetzen.

Schließlich enthält die Verordnung auch keine Regelung hinsichtlich einer wöchentlichen Testpflicht für größere Betriebe in Hot-Spot-Regionen.

Zusätzlich aufgenommen wurde der ausdrückliche Hinweis, Kontakte und Zusammenkünfte im Betrieb generell auf das notwendige Minimum zu reduzieren. Außerdem muss der Arbeitgeber medizinische Masken nicht nur dann zur Verfügung stellen, wenn der Mindestabstand oder die max. Raumbelegung nicht eingehalten werden kann, sondern auch, wenn bei den ausgeführten Tätigkeiten mit einem erhöhtem Aerosolausstoß zu rechnen ist. Vor allem zur Maskenpflicht, den verschiedenen Arten von Masken sowie deren ordnungsgemäßen Benutzung enthält der Entwurf noch ergänzende Erläuterungen, die es sich lohnt anzusehen.
 
Die Verordnung will Bundesarbeitsminister Heil wohl noch heute unterzeichnen; sie soll nächste Woche Mittwoch in Kraft treten. Bis dahin haben Sie also noch Zeit, sich auf die neuen Regelungen in Ihrem Betrieb einzustellen.

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