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Arbeitsrechtliches Update zur Corona-Krise vom 24.11.2020

Auch diese Woche haben wir die neuesten Ereignisse rund um das Thema Corona für Sie zusammengefasst: 

Verlängerung der Regelungen zur Kurzarbeit beschlossen

Das Pandemiejahr 2020 neigt sich dem Ende zu und damit einhergehend auch einige Corona-Maßnahmen, die bis zum 31.12.2020 befristet sind. Das Bundeskabinett hatte bereits im September die Verlängerung verschiedener Maßnahmen beschlossen. Darüber haben wir bereits in unserem Newsletter vom 17.09.2020 berichtet – dort finden Sie eine Zusammenfassung der Regelungen zum Nachlesen. Teilweise war für die Umsetzung die Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes erforderlich. Dieses Gesetz hat der Bundestag nun letzte Woche beschlossen. Die Beratung im Bundesrat findet diesen Freitag (27.11.2020) statt; ein Veto des Bundesrates ist nicht zu erwarten.

Pauschale Quarantänepflicht für Reiserückkehrer in NRW gekippt

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die kürzlich (auch) in NRW eingeführte Quarantäne-Regelung für Reiserückkehrer aus ausländischen Risikogebieten für unverhältnismäßig erklärt (Beschluss vom 20.11.2020 – Az.: 13 B 1770/20.NE). Daraufhin hat Nordrhein-Westfalen die Corona-Einreiseverordnung außer Kraft gesetzt. Die Regelung sah – entsprechend der Musterverordnung des Bundes – u.a. vor, dass Reiserückkehrer aus ausländischen Risikogebieten nach ihrer Einreise nach NRW zunächst zwingend 5 Tage in Quarantäne müssen. Erst ab dem 5. Tag war es möglich, die Quarantäne durch einen negativen Corona-Test zu beenden. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat diese Regelung mit folgender Begründung gekippt:

  • Die pauschale Quarantänepflicht sei unverhältnismäßig, da sie nicht das tatsächliche Infektionsrisiko berücksichtige.
  • Die Pflicht zur Quarantäne sei vor allem deshalb unverhältnismäßig, weil sie auch dann gilt, wenn für Reiserückkehrer zu Hause ein höheres Ansteckungsrisiko besteht als im Urlaub.
  • Eine solche Situation sei gegeben, wenn - wie es beim Kläger der Fall war - die Infektionszahlen am ausländischen Urlaubsort (gemessen an der 7-Tage Inzidenzzahl der Neuinfektionen) geringer sind als am Wohnort in Deutschland. In solchen Fällen sei die Quarantänepflicht zur Eindämmung der Pandemie nicht geeignet.

Laut der NRW-Landesregierung wird es voraussichtlich auch keine neue Quarantäne-Neuregelung für Reiserückkehrer aus dem Ausland in NRW geben. Begründung der Landesregierung: Ein permanenter Vergleich der Infektionszahlen im Ausland mit den hiesigen Infektionszahlen würde einen enormen Aufwand bedeuten, der nicht zu leisten sei. 

Und was gilt für die anderen Bundesländer, die ähnlich hohe Infektionszahlen wie NRW haben?

Entschieden wurde für die anderen Bundesländer noch nichts. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster könnte aber Vorbild sein für die Bundesländer, die ebenfalls Risikogebiete sind. 

Wie immer halten wir Sie natürlich über alle wichtigen Neuerungen auf dem Laufenden!
 

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