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Arbeitsrechtliches Update zur Corona-Krise vom 26.08.2020

Nach längerer Zeit wurde wieder eine wichtige Corona-Maßnahme beschlossen, die Unternehmen am Leben halten und Arbeitsplätze sichern soll:

Die große Koalition hat sich gestern (25.08.2020) darauf geeinigt, die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld bis Ende 2021 zu verlängern. Dies gilt für Betriebe, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben. Eine zusätzliche Entlastung entsteht dadurch, dass die Bundesagentur für Arbeit den betroffenen Betrieben bis zum 30. Juni 2021 die Sozialversicherungsbeiträge der Kurzarbeiter in voller Höhe erstattet. In der zweiten Jahreshälfte 2021 sollen die Beiträge dann in der Regel zur Hälfte erstattet werden. Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf 70 bzw. 77 % ab dem 4. Monat und auf 80 bzw. 87 % ab dem 7. Monat gilt weiterhin.

Die Entscheidung ist noch nicht verbindlich; sie muss in Gesetzesform noch den Bundestag und Bundesrat passieren. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

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