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Arbeitsrechtliches Update zur Corona-Krise am 03.06.2020

In der vergangenen Woche haben sich vor allem zwei wichtige Neuigkeiten ergeben:

  • Der Bundestag beschließt die Verlängerung der Entschädigungszahlungen bei Kinderbetreuung 
  • Telefonische AU nicht mehr möglich 

Der Bundestag beschließt die Verlängerung der Entschädigungszahlungen bei Kinderbetreuung 

Die von uns im letzten Newsletter bereits angekündigte Verlängerung der Bezugsdauer von Entschädigungen von 6 Wochen auf 10 Wochen pro Elternteil bei Kinderbetreuung hat nun Ende letzter Woche den Bundestag passiert. Die beschlossene Fassung des geänderten Gesetzes finden Sie hier. Am 05.06.2020 wird der Bundesrat darüber abstimmen. Die Änderungen würden dann rückwirkend zum 30.03.2020 in Kraft treten. 

In Bezug auf die Auszahlung der Entschädigung ist Folgendes wichtig: Der Arbeitgeber ist (weiterhin) nur für die Auszahlung von Entschädigungen für 6 Wochen zuständig. Ab der 7. Woche können die Ansprüche dann nur noch direkt bei der zuständigen Behörde geltend gemacht werden! 

Telefonische AU nicht mehr möglich

Bis zum 31. Mai 2020 konnten sich Arbeitnehmer bei einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt für bis zu 7 Tage krankschreiben lassen. Die Arbeitsunfähigkeit konnte dann einmalig um bis zu weitere 7 Tage verlängert werden. Diese Ausnahmeregelung war befristet und wurde nicht verlängert, sodass es seit dem 1. Juni 2020 nicht mehr möglich ist, per Telefon eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten. 

Die Flut an neuen Gesetzen nimmt langsam ab, wenn es aber etwas wichtiges Neues gibt, dann erfahren Sie es wie gewohnt von uns.

Bis dahin, bleiben Sie gesund!

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