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Das neue Hinweisgeberschutzgesetz – da war doch was …

Zum Jahresabschluss hatten wir in unserem Newsletter vom 28. Dezember 2022 angekündigt, dass voraussichtlich im Mai 2023 das neue Hinweisgeberschutzgesetz, mit dem Deutschland die EU-Whistleblowerrichtlinie umsetzt, in Kraft treten wird. Nun ist es Mai und man stellt sich die Frage:
 
Was ist eigentlich aus dem Hinweisgeberschutzgesetz geworden?

Nachdem der Bundestag das Gesetz schon im Dezember verabschiedet hatte, sollte der Bundesrat im Februar 2023 seine Zustimmung erteilen. Hierfür fand sich jedoch keine Mehrheit bei den Ländervertretern.
Und nun? War es das mit dem Whistleblowerschutz? Wohl kaum, denn Deutschland hinkt mit der Umsetzung der EU-Richtlinie ohnehin schon hinterher; deshalb hat die Europäische Kommission just nach der gescheiterten Verabschiedung ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland eingeleitet. Um Geldbußen zu verhindern, muss die Bundesregierung sich jetzt also ranhalten.
Zunächst hatte die Bundesregierung wohl vor, aus dem Hinweisgeberschutz als Zustimmungsgesetz ein Einspruchsgesetz zu machen, um die fehlende Zustimmung des Bundesrats zu „umgehen“. Hierfür wollte die Bundesregierung den zustimmungspflichtigen Teil (der den öffentlichen Dienst und eine Änderung des Beamtenrechts betraf) herausnehmen und zu einem zweiten, ergänzenden Gesetz machen, um den zustimmungsfreien Teil (der die Privatwirtschaft betrifft) separat schnell zu verabschieden.
Ein solches Vorgehen ist an sich gelebte Praxis, allerdings nur, wenn die Aufspaltung in zustimmungsfrei und -pflichtig vor der Abstimmung im Bundesrat geschieht und nicht als Reaktion auf eine gescheiterte Zustimmung. Hier sahen einige Staatsrechtler wohl verfassungsrechtliche Bedenken. So ist zu erklären, dass ein zustimmungsfreier Entwurf des Gesetzes schon auf der Tagesordnung des Bundestags stand, dann nach Abstimmung mit dem Ältestenrat aber wieder heruntergenommen wurde.
Das (vorläufige) Ende der Geschichte: Es soll nun doch ein Kompromiss gefunden werden. Daher hat die Bundesregierung am 05.04.2023 den sogenannten Vermittlungsausschuss angerufen. Wann der Vermittlungsausschuss tagen wird, steht noch nicht fest.
 
Was heißt dieses Durcheinander nun für Arbeitgeber? Wann ist mit einer Verabschiedung zu rechnen und ab wann müssen Arbeitgeber die neuen Regelungen umsetzen?
Genaue Prognosen darüber, wann das Gesetz in Kraft treten wird, können wir aus den gerade genannten Gründen aktuell noch nicht geben. Voraussichtlich werden aber die Fristen zwischen Verkündung und Inkrafttreten, die ursprünglich 3 Monate betrugen, verkürzt werden. Ist das Gesetz also erst einmal verabschiedet, kann es ganz schnell gehen. Und so oder so wird es – aufgrund des Damoklesschwerts des Vertragsverletzungsverfahrens, das über der Bundesregierung schwebt – jetzt wohl bald zu einer Einigung kommen.
Unternehmen sind also gut beraten, sich zügig auf die neuen Vorgaben zum Hinweisgeberschutz einzustellen. Zwar werden diese sich im laufenden Verfahren vor dem Vermittlungsausschuss vermutlich noch ändern. Dabei dürfte es jedoch eher um Details gehen.
Wenn Sie noch einmal nachlesen wollen, was die Bundesregierung zum Hinweisgeberschutz im Großen und Ganzen plant, können Sie das in unserem bereits erwähnten Newsletter vom 28. Dezember 2022 tun.
 
Über alle Neuigkeiten und Änderungen zum Hinweisgeberschutzgesetz halten wir Sie natürlich auf dem Laufenden.

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