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Neue Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen 2022

Wie immer zum Jahresende möchten wir Ihnen gerne die für das neue Jahr geltenden Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen mitteilen.

Außerdem möchten wir allen Leser:innen bei dieser Gelegenheit einen guten Rutsch und alles Liebe und Gute für das Jahr 2022 wünschen.

Wir werden im neuen Jahr wieder unser Bestes geben, Sie mit praxisrelevanten Informationen rund um das Arbeitsrecht zu unterstützen.

Rentenversicherung:

Beitragsbemessungsgrenze (allgemeine Rentenversicherung)
7.050 Euro (West) monatlich oder 84.600 Euro jährlich 
6.750 Euro (Ost) monatlich oder 81.000 Euro jährlich

Beitragsbemessungsgrenze (knappschaftliche Rentenversicherung)
8.650 Euro (West) monatlich oder 103.800 Euro jährlich
8.350 Euro (Ost) monatlich oder 100.200 Euro jährlich

Arbeitslosenversicherung:

Beitragsbemessungsgrenze:
7.050 Euro (West) monatlich oder 84.600 Euro jährlich 
6.750 Euro (Ost) monatlich oder 81.000 Euro jährlich

Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (bundeseinheitlich):

Versicherungspflichtgrenze: Kranken- und Pflegeversicherung
5.362,50 Euro monatlich oder 64.350,00 Euro jährlich

Beitragsbemessungsgrenze: Kranken- und Pflegeversicherung
4.837,50 Euro monatlich oder 58.050 Euro jährlich

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