Testpflicht für Urlaubsrückkehrer nochmals verlängert
In unseren Newslettern vom 08.07. und 05.08. hatten wir Ihnen von der Testpflicht für Urlaubsrückkehrer, Geimpfte und Genesene ausgenommen, berichtet.
In der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wurde die Regelung noch einmal bis zum 17.09. verlängert.
Die seit dem 20.08. in Nordrhein-Westfalen geltende Corona-Schutzverordnung finden Sie hier; die Testpflicht finden Sie in § 4 Absatz 7 und die Laufzeit in § 7.
Was Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen dokumentieren müssen bzw. dürfen, können Sie unserem Newsletter vom 05.08.2021 entnehmen.
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