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Ab Juli: Lockerungen auch am Arbeitsplatz!

Erst letzte Woche haben wir berichtet, dass Sie sich mit Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz trotz allgemein sinkender Inzidenzen noch bis Ende Juni gedulden müssen. Und dabei bleibt es auch. Was danach gelten soll, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nun aber in einem Referentenentwurf zur Änderung der Corona-Arbeitsschutzverordnung niedergeschrieben. Das heute veröffentlichte Dokument finden Sie hier.

Das Wichtigste haben wir wie gewohnt für Sie zusammengefasst:

  • Es gilt weiterhin der Grundsatz: Die für den Infektionsschutz erforderlichen Maßnahmen müssen anhand eines Hygienekonzepts im Betrieb festgelegt und umgesetzt werden. Hierzu wird u. a. auf die branchenbezogenen Handlungshilfen der Unfallversicherungsträger verwiesen. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Website der DGUV.

  • Die Pflicht von Arbeitgebern, den Beschäftigten, die nicht von zu Hause aus arbeiten, zwei mal pro Woche ein Testangebot zu machen, bleibt. Davon ausgenommen sind aber vollständig geimpfte und genesene Personen.

  • Apropos von zu Hause arbeiten: Die im Infektionsschutzgesetz geregelte Home-Office-Pflicht läuft Ende Juni aus und wird auch Stand jetzt nicht verlängert werden. Die Arbeitsschutz-Verordnung schreibt aber weiterhin vor, dass betriebsbedingte Kontakte und die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen auf ein notwendiges Minimum zu begrenzen sind – hierbei kann das Home-Office helfen. Die strikte Vorgabe von mindestens 10 qm pro Person entfällt aber.

  • Arbeitgeber müssen den Beschäftigten auch nach wie vor medizinische Schutzmasken zur Verfügung stellen, wenn andere Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz bieten.

  • Der Infektionsschutz ist außerdem auch während der Pausenzeiten und in den Pausenbereichen sicherzustellen. Auf gemeinsame Mittagspausen muss daher vorerst noch verzichtet werden.

Die geplanten Regelungen sollen ab 1. Juli bis 15. September 2021 gelten. 

Übrigens: Das „Betriebsrätemodernisierungsgesetz“, über das wir in unserem Newsletter vom 10. Juni 2021 ausführlich berichtet haben, ist nun in Kraft getreten.

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