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Neuerungen beim Elterngeld und bei der Elternzeit

Bundestag und Bundesrat haben Neuerungen zum Elterngeld beschlossen, über die wir Ihnen heute einen Überblick geben möchten. Die Änderungen, die Sie hier nachlesen können, gelten für alle Kinder, die ab dem 01.09.2021 geboren werden:
 
Ausschluss von Gutverdienern
Bislang erhalten Arbeitnehmer:innen kein Elterngeld, die im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als € 250.000,00 allein bzw. bei Elternpaaren mehr als € 500.000,00 gemeinsam verdient haben. Die Grenze von € 250.000,00 bleibt für Alleinerziehende bestehen. Für Elternpaare wird die bisherige Grenze von € 500.000,00 aber herabgesetzt: Ab September werden diese vom Elterngeld ausgeschlossen, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen zuletzt zusammen mehr als € 300.000,00 betragen hat.
 
Änderungen des Teilzeitrahmens – Möglichkeit der 4-Tage-Woche
Bislang konnten Eltern während der Elternzeit zwischen 15 und 30 Stunden/Woche in Teilzeit tätig sein; dieser Teilzeitrahmen wird auf 32 Stunden/Woche erweitert. Das bedeutet, dass Eltern in Elternzeit auch unabhängig vom Elterngeldbezug künftig in einer 4-Tage-Woche arbeiten können.
Außerdem wird es Änderungen für die Eltern geben, die den sog. Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen. Hier wird der Teilzeitrahmen von 25 bis 30 Stunden auf 24 bis 32 Stunden ausgedehnt, und man kann die Partnerschaftsmonate auch für nur 2 oder 3 (statt bislang 4) Monate in Anspruch nehmen. Beide Änderungen sollen die Organisation bei Arbeitgebern und Arbeitnehmer:innen vereinfachen, weil sich so „ganze“ Arbeitstage im Umfang von 8 Stunden einplanen lassen. Außerdem sollen die Nachweispflichten gegenüber der Elterngeldstelle entschärft werden, um Bürokratieaufwand abzubauen.

Längere Bezugsdauer bei Frühgeburten
Eltern frühgeborener Kinder sollen entlastet werden, indem sie länger vom Elterngeld profitieren können. Dadurch sollen die besonderen Belastungen, die Eltern sehr früh geborener Kinder tragen, abgemildert werden. Hier ist ein Stufenmodell vorgesehen:
Liegt die Geburt mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Termin, verlängert sich der Bezugszeitraum um 1 Monat, bei 8 Wochen um zwei Monate, bei 12 Wochen um 3 Monate und bei einer Geburt mindestens 16 Wochen vor dem errechneten Termin um 4 Monate. Damit können Eltern frühgeborener Kinder insgesamt 13 bis 16 Monate Basiselterngeld beanspruchen.
 
Verzicht auf Ausklammerungstatbestände
Der Bemessungszeitraum für die Berechnung des Elterngeldes klammert bei Nichtselbständigen die Monate vollständig aus, in denen der vorgeburtliche Mutterschutz liegt. Das heißt, dass beispielsweise bei einem Beginn des Mutterschutzes am 31. Juli der Monat Juli bei der Bemessung ausgeklammert wird. Das kann sich auf die Höhe des Elterngelds mindernd auswirken, z. B. im Falle einer erst kurzen Beschäftigungsdauer, einer Gehaltserhöhung oder bei einer Aufstockung des Beschäftigungsumfangs. Dem soll künftig Rechnung getragen werden, indem die Anspruchsberechtigten auf die Ausklammerung dieser Zeiten verzichten können – um so ein höheres Elterngeld zu beziehen.
 
Verkürzung des möglichen Bezugszeitraums
Künftig kann Elterngeld nur noch bis zum 32. Lebensmonat des Kindes bezogen werden. Damit wurde eine neue zeitliche Begrenzung eingeführt, denn bislang war es in bestimmten Konstellationen möglich, bis maximal zum 46. Lebensmonat des Kindes Elterngeld zu beziehen.
 
Weiterhin relevant sind und bleiben auch nach dem geplanten Inkrafttreten der dargestellten Neuerungen die Sonderregelungen, die Nachteile und Einkommensverluste durch die COVID-19 Pandemie ausgleichen sollen. Dazu gehört unter anderem, dass bezogenes Kurzarbeitergeld das Elterngeld nicht reduzieren soll und auch Monate vor der Geburt mit pandemiebedingten Einkommensverlusten ausgeklammert werden können.
 
Insgesamt ist das Elterngeldrecht durch die Änderungen nicht wirklich einfacher geworden, es hält für die Eltern aber insgesamt einige Vergünstigungen bereit. Für Arbeitgeber ist aus unserer Sicht insbesondere die Ausweitung der Teilzeit während der Elternzeit auf 32 Stunden/Woche interessant, weil dies eine bessere Eingliederung der Eltern in die betrieblichen Abläufe bedeuten kann.

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