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Wann müssen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Auskunft erteilen?
Neues Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts

 Immer wieder stellt sich die Frage, wann Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Auskunft erteilen müssen.

Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht hierzu eine Grundsatzentscheidung gefällt.

Die Kernaussagen des Urteils vom 18.02.2020 (Az.: 3 AZR 206/18) lauten:

  • Gesteigerte Informationspflichten haben Arbeitgeber vor allem dann, wenn sie auf ihre Initiative und in ihrem Interesse eine für den Arbeitnehmer nachteilige Vereinbarung (z. B. über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses) schließen.
  • Außerdem kann eine Hinweispflicht für Arbeitgeber dann bestehen, wenn der Arbeitnehmer ein erkennbares Informationsbedürfnis hat und der Arbeitgeber dieses Bedürfnis ohne Schwierigkeiten befriedigen kann. 
  • Entschieden hat das Bundesarbeitsgericht schließlich auch, dass Arbeitgeber, die freiwillig Auskünfte erteilen, richtige Auskünfte erteilen müssen.
  • Kann der Arbeitgeber erkennen, dass die von ihm erteilten Auskünfte für den Arbeitnehmer auch zukünftig Bedeutung haben (was insbesondere im Bereich der betrieblichen Altersversorgung nahezu immer der Fall sein dürfte), kann sich laut Bundesarbeitsgericht hieraus sogar eine Pflicht des Arbeitgebers ergeben, den Arbeitnehmer auf Änderungen der Sach- und Rechtslage hinzuweisen.
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