Nun ist es amtlich: Betriebsräte können Einsicht in nicht anonymisierte Gehaltslisten nehmen
Wie Sie aus unseren bisherigen Berichterstattungen bereits wissen, haben bereits etliche Landesarbeitsgerichte geurteilt, dass die in § 80 Absatz 2 Satz 2 des Betriebsverfassungsgesetzes genannten „Organe“ des Betriebsrates Einsicht in nicht anonymisierte Gehaltslisten nehmen dürfen.
Betriebliches Eingliederungsmanagement auch bei Erwerbsminderungsrente
Etliche Arbeits- und Tarifverträge sehen eine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor, wenn dem Arbeitnehmer eine unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung zugesprochen wurde. Eine solche Regelung, die juristisch eine auflösende Bedingung ist, ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch grundsätzlich zulässig, wenn bestimmte „Formalien“ berücksichtigt werden.
BAG aktuell: Befristung ohne sachlichen Grund und Tarifverträge
Nach § 14 Absatz 2 Satz 3 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) können Tarifverträge die Höchstdauer der Befristung ohne sachlichen Grund und die Anzahl der Vertragsverlängerungen unternehmensfreundlicher regeln, als dies nach § 14 Absatz 2 Satz 1 TzBfG der Fall ist.
Brandaktuelle Urteile zur sachgrundlosen Befristung
Es gibt neue Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und aktuelle Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf zur sachgrundlosen Befristung. Die Urteile sind so frisch, dass es hierüber bislang nur Pressemitteilungen gibt.
Kehrtwende des BAG: Kein Urlaubsanspruch während des Sabbaticals! Wann gibt es Urlaub für Zeiten der Nicht-Arbeit und wann nicht?
Wir haben Sie bereits in unserem Newsletter vom 21.03.2019 darüber informiert, dass das Bundesarbeitsgericht per Urteil vom 19.03.2019 (Az.: 9 AZR 315/17) seine Rechtsprechung zu Urlaubsansprüchen während eines Sabbaticals geändert und nunmehr entschieden hat: Für Zeiten eines Sabbaticals bzw. unbezahlten Sonderurlaubs gibt es keine Urlaubsansprüche mehr!
bei Änderungsvereinbarungen / Änderungskündigungen
Die Würfel sind gefallen: Unwirksame Ausschlussfristen beim Mindestlohn
Beide Themen haben viel miteinander zu tun.
In der betrieblichen Praxis werden Änderungsvereinbarungen und Änderungskündigungen üblicherweise mit dem Zusatz "garniert", dass alle übrigen Vertragsbedingungen unverändert bleiben. Was viele Unternehmen nicht wissen: Dieser gut gemeinte Zusatz kann fatale Folgen haben.
Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27.03.2018 (Az.: 4 AZR 151/15) haben Sie durch diesen Zusatz nämlich nicht nur eine Änderungsvereinbarung, sondern einen komplett neuen Arbeitsvertrag abgeschlossen!
In unserem Newsletter vom November 2016 (LINK) haben wir Ihnen von einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg berichtet.
In dieser Entscheidung ging es um eine verhaltensbedingte Kündigung, bei der der Arbeitnehmer nur durch den heimlichen Einsatz eines Privatdetektivs überführt werden konnte. Der Arbeitgeber begründete die Kündigung einerseits mit einer unerlaubten Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers im Unternehmen seiner Söhne, sowie andererseits mit dem Vorwurf des Vortäuschens einer Arbeitsunfähigkeit.
Das Bundesarbeitsgericht hat am 14.09.2017 sowie 20.09.2017 zwei wichtige Entscheidungen getroffen, die bislang nur als Pressemitteilung vorliegen. In der einen Entscheidung geht es um die neue Rechtslage beim Thema Weisungsrecht. Und in dem anderen Urteil konkretisiert das Bundesarbeitsgericht seine Rechtsprechung zum Mindestlohngesetz weiter.